Für Bürger - Leistungsfinder
Tierversuche: Versuchstiere nicht aus Versuchstierzucht - Ausnahmegenehmigung
Wenn Sie Tierversuche an Wirbeltieren durchführen möchten, die nicht für Versuchszwecke gezüchtet worden sind, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Stelle.
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Die Gebühr beträgt 25,00 bis 50,00 Euro.
Es sind keine Fristen zu beachten.
- § 9 Abs. 2 Satz 3 Nr. 7 Tierschutzgesetz (TierSchG) i.V.m.
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)