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Ihr ausgewählter Ort: Werlte

Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung


Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

  • bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung

Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
      • der Nachweis der Steuerbefreiung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.

AG Kommunenredaktion

Zuständige Stellen


Sicherheit und Ordnung
Adresse: Marktstraße 1, 49757 Werlte
Fahrplan
Telefon: 05951 201-310
Fax: 05951 201-191
Öffnungszeiten:
Montag & Dienstag: 08:15 – 12:30 Uhr 14:00 – 16:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:15 – 12.30 Uhr 14:00 – 17:30 Uhr Freitag: 8:15 Uhr – 12:30 Uhr
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Adresse: Große Straße 32 , 26871 Aschendorf
Postanschrift: Postfach 21 65, 26882 Aschendorf
Bemerkung: Schuldnerberatung: Mi. u. Do. von 08:30 - 12.30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr; Raum 29, Tel.: 04962 501-3151
Telefon: 04962 501-0
Fax: 04962 501-3200
Parkplätze:
Behindertenparkplatz: Anzahl: 0, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)