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Ihr ausgewählter Ort: Geeste

Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten

Wenn für die Schulklasse, die Ihr Kind besucht, ein Schulausflug oder eine mehrtägige Klassenfahrt ansteht, kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Entsprechendes gilt für vergleichbare Maßnahmen für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Nicht jede Familie ist immer in der Lage, diese Kosten zu tragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

  • eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Erstatten von Kosten nach SGB II
  • eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) - Erstatten von Kosten nach SGB XII
  • eine einmalige Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) - Erstatten von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz

Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II)

Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)

Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Zuständige Stellen

Einheitsgemeinde Geeste
Adresse: Am Rathaus 3 , 49744 Geeste
Fahrplan
Telefon: 05937 69-0
Fax: 05937 69-103
Öffnungszeiten:
  • Grundöffnungszeiten des Rathauses:
  • Montag bis Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag bis Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
  • Bürgerbüro (zusätzlich):
  • Donnerstag: 16:00 - 18:00 Uhr
  • Samstag: 10.00 - 12:00 Uhr
  • Öffnungszeiten "Arbeit und Soziales":
  • Montag, Dienstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
  • Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:

Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja

Ansprechpartner

Marion Budden
Telefon: 05931 44-1619
Raum:
E 619
Zuständig für:

Datenschutzinformationen

Kreishaus II Meppen
Landkreis Emsland
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:

Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Bankverbindung:
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Emsländische Volksbank
BIC: GENODEF1LIG
IBAN: DE26266600600120050000
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Sparkasse Emsland
BIC: NOLADE21EMS
IBAN: DE39266500010000001339
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Postbank Hannover
BIC: PBNKDEFF250
IBAN: DE36250100300012132306

Ansprechpartner

Marc-André Burgdorf
Position:
Landrat
Zuständig für:
Bernd Otten (Datenschutzbeauftragter)
Telefon: 05931 44-1605
Fax: 05931 44-391605
Raum:
605
Zuständig für:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)