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Ihr ausgewählter Ort: Lathen

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe


Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)

Voraussetzungen

Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind

  • Benziner ohne geregelten Katalysator und
  • ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.

Kosten

Gebühr: 6,10 EUR
Vorkasse: nein
Es fallen ggf. weitere Gebühren für die Bearbeitung und/oder den Versand an.

Verfahrensablauf

Tipp: Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.

Bearbeitungsdauer

keine

In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen.

Weiterführende Informationen

Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt (https://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.php).

Was sollte ich noch wissen?

Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Zulassungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Kfz-Zulassung, Aschendorf
Adresse: Große Straße 32 , 26871 Aschendorf
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 21 65, 26882 Aschendorf
Bemerkung: Schuldnerberatung: Mi. u. Do. von 08:30 - 12.30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr; Raum 29, Tel.: 04962 501-3151
Fahrplan
Telefon: 04962 501-0
Fax: 04962 501-3200
Öffnungszeiten:

Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr
Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

Meppen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr
Sa.: 09:00 - 11:30 Uhr

Parkplätze:
Behindertenparkplatz: Anzahl: 0, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Dirk Janssen
Telefon: 04962 501-3232
Raum:
4
Zuständig für:
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)