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Ihr ausgewählter Ort: Emsland

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Information Fahrerassistenzsysteme Erteilung


In der Regel sind in den meisten (Neu-)Fahrzeugen schon ein oder mehrere Fahrassistenzsysteme eingebaut. Das können zum Beispiel sein:

  • Antiblockiersystem (ABS)
  • Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP)
  • Bremsassistent (BAS)

Sie unterstützen und entlasten Sie als Fahrerin oder Fahrer in kritischen Verkehrssituationen und unterstützen Sie dabei, sicher zu fahren.

Wenn Sie wissen möchten, welche Fahrassistenzsysteme in Ihrem Auto verbaut sind, dann können Sie im Fahrzeugschein nachsehen. Wenn Sie ein Fahrzeug mit einem bereits eingebauten Fahrerassistenzsystem kaufen, ist der Einbau des Fahrerassistenten im Normalfall bereits freigegeben worden. Wurde der Fahrerassistent erst nach Erstzulassung des Fahrzeugs eingebaut, dann sollten Sie sich die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil oder den Nachweis der Änderungsabnahme beim Kauf aushändigen lassen.

Sie können Ihr Auto aber auch selbst mit Fahrassistenzsystemen nachrüsten lassen. Mit dem nachträglichen Einbau des Assistenzsystems nehmen Sie eine technische Änderung an Ihrem Auto vor. Dadurch kann die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs erlöschen.
Die Betriebserlaubnis erlischt zum Beispiel dann, wenn durch den Einbau

  • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Sie sollten sich in jedem Fall vor dem Einbau

  • bei Ihrer Werkstatt,
  • beim TÜV oder
  • Ihrer Fahrzeugzulassungsstelle.

erkundigen, ob die allgemeine Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug weiterhin bestehen bleibt oder erlischt.
Um nach dem Einbau eines Fahrerassistenzsystems weiter am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass

  • eine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile für das Fahrerassistenzsystem vorliegt, 
  • die Einbauanweisungen der Betriebserlaubnis des Fahrerassistenzsystems beim Einbau beachtet werden und
  • eine Änderungsabnahme durch eine Technische Prüfstelle oder einen Technischen Dienst durchgeführt wird, wenn es die Einbauanweisung vorschreibt.

Hierfür können Sie sich an diese technischen Prüfstellen wenden:

  • TÜV
  • DEKRA
  • GTÜ
  • KÜS
  • FSP

Die vorgenommenen Änderungen an Ihrem Fahrzeug melden Sie bitte Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle, damit diese in Ihrem Fahrzeugschein vermerkt werden können.

Hinweis:
Wenn Sie Ihr Auto mit einem Fahrerassistenzsystem nachgerüstet haben, sollten Sie immer alle Unterlagen zum Einbau in Ihrem Fahrzeug mit sich führen. Sie müssen diese bei einer Verkehrskontrolle der Polizei vorlegen. Zu den Einbauunterlagen gehören:

  • die allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrerassistenzsystem sowie
  • das Gutachten der gegebenenfalls nötigen Änderungsabnahme durch die technische Prüfstelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Voraussetzungen

keine

Welche Gebühren fallen an?

Kosten für eine gegebenenfalls notwendige Änderungsabnahme erfragen Sie bitte direkt bei der zuständigen technischen Prüfstelle.

Verfahrensablauf

entfällt

Bearbeitungsdauer

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Anträge / Formulare

keine

Was sollte ich noch wissen?

keine

Ansprechpunkt

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Führerscheinstelle:

Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung


GESONDERTE ÖFFNUNGSZEITEN für KFZ:

KFZ: Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Meppen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)

Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr
Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Reiner Egbring
Telefon: 05931 44-4004
Raum:
K II, 4
Zuständig für:
Adresse: Invalidenstraße 44, 10115 Berlin, Stadt
Telefon: +49 30 18300-0
Fax: +49 30 18300-1920

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)