Information Fahrerassistenzsysteme Erteilung
In der Regel sind in den meisten (Neu-)Fahrzeugen schon ein oder mehrere Fahrassistenzsysteme eingebaut. Das können zum Beispiel sein:
- Antiblockiersystem (ABS)
- Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP)
- Bremsassistent (BAS)
Sie unterstützen und entlasten Sie als Fahrerin oder Fahrer in kritischen Verkehrssituationen und unterstützen Sie dabei, sicher zu fahren.
Wenn Sie wissen möchten, welche Fahrassistenzsysteme in Ihrem Auto verbaut sind, dann können Sie im Fahrzeugschein nachsehen. Wenn Sie ein Fahrzeug mit einem bereits eingebauten Fahrerassistenzsystem kaufen, ist der Einbau des Fahrerassistenten im Normalfall bereits freigegeben worden. Wurde der Fahrerassistent erst nach Erstzulassung des Fahrzeugs eingebaut, dann sollten Sie sich die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil oder den Nachweis der Änderungsabnahme beim Kauf aushändigen lassen.
Sie können Ihr Auto aber auch selbst mit Fahrassistenzsystemen nachrüsten lassen. Mit dem nachträglichen Einbau des Assistenzsystems nehmen Sie eine technische Änderung an Ihrem Auto vor. Dadurch kann die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs erlöschen.
Die Betriebserlaubnis erlischt zum Beispiel dann, wenn durch den Einbau
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Sie sollten sich in jedem Fall vor dem Einbau
- bei Ihrer Werkstatt,
- beim TÜV oder
- Ihrer Fahrzeugzulassungsstelle.
erkundigen, ob die allgemeine Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug weiterhin bestehen bleibt oder erlischt.
Um nach dem Einbau eines Fahrerassistenzsystems weiter am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass
- eine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile für das Fahrerassistenzsystem vorliegt,
- die Einbauanweisungen der Betriebserlaubnis des Fahrerassistenzsystems beim Einbau beachtet werden und
- eine Änderungsabnahme durch eine Technische Prüfstelle oder einen Technischen Dienst durchgeführt wird, wenn es die Einbauanweisung vorschreibt.
Hierfür können Sie sich an diese technischen Prüfstellen wenden:
- TÜV
- DEKRA
- GTÜ
- KÜS
- FSP
Die vorgenommenen Änderungen an Ihrem Fahrzeug melden Sie bitte Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle, damit diese in Ihrem Fahrzeugschein vermerkt werden können.
Hinweis:
Wenn Sie Ihr Auto mit einem Fahrerassistenzsystem nachgerüstet haben, sollten Sie immer alle Unterlagen zum Einbau in Ihrem Fahrzeug mit sich führen. Sie müssen diese bei einer Verkehrskontrolle der Polizei vorlegen. Zu den Einbauunterlagen gehören:
- die allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrerassistenzsystem sowie
- das Gutachten der gegebenenfalls nötigen Änderungsabnahme durch die technische Prüfstelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Voraussetzungen
keine
Welche Gebühren fallen an?
Kosten für eine gegebenenfalls notwendige Änderungsabnahme erfragen Sie bitte direkt bei der zuständigen technischen Prüfstelle.
Verfahrensablauf
entfällt
Bearbeitungsdauer
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Anträge / Formulare
keine
Weiterführende Informationen
Über das Verfahren zur Meldung von technischen Änderungen an Ihrem Kraftfahrzeug informiert Ihre zuständige Kfz-Zulassungsstelle.
- Weitere Informationen zum Einsatz von Fahrerassistenzsystemen sowie den gesetzlichen Rahmenbedingungen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
- Informationen zur allgemeinen Betriebserlaubnis für eingebaute Fahrzeugteile finden Sie auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamts (KBA)
- Informationen zur Änderungsabnahme auf der Interntseite des TÜVRheinland
- Informationen zur Änderungsabnahme auf der Internetseite der DEKRA
- Informationen zur Änderungsabnahme auf der Internetseite der GTÜ - Gesellschaft für Technische Überwachung
- Informationen zur Änderungsabnahme auf der Internetseite FSP - Fahrzeug-Sicherheitsprüfung
- Informationen zur Änderungsabnahme auf der Internetseite des TÜV Süd
- Informationen zur Änderungsabnahme auf der Internetseite der KÜS - Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger
Was sollte ich noch wissen?
keine
Ansprechpunkt
Zuständige Stellen
Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr
Fahrplan
Fahrplan
Führerscheinstelle:
Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
GESONDERTE ÖFFNUNGSZEITEN für KFZ:
KFZ: Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Meppen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)
Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr
Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner
- Emsland:
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
- Information Fahrerassistenzsysteme Erteilung
- Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kraftfahrzeug Meldung technische Änderung
- Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land
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- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust
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- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen
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- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Zulassungsbescheinigung Meldung - wegen Verlust
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
- Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung
- Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung
- Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
- Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage