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Pflegekinder

Ein Pflegekind ist ein Kind, das nicht in seiner Ursprungsfamilie, sondern in einer anderen Familie, seiner Pflegefamilie lebt.

Pflegekinder kommen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen in eine Pflegefamilie:

  • Eltern können aufgrund eines Todesfalls, einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ihre Kinder nicht mehr versorgen
  • Eltern geraten aufgrund äußerer Umstände wie z. B. Arbeitslosigkeit oder Trennung und Scheidung in eine schwere Krise
  • Eltern sind mit dem alltäglichen Leben überfordert, sind zu sehr mit sich selbst beschäftigt und können ihren Kindern keine verlässlichen Eltern sein

Verfahrensablauf

Zunächst prüft die zuständige Stelle Unterstützungsmöglichkeiten für die Familie mit dem Ziel, das Kind wieder selbst versorgen zu können. Diese so genannten familienstützenden Maßnahmen (z. B. Sozialpädagogische Familienhilfe) können auch über einen längeren Zeitraum angeboten werden und sind oft gerade dann erfolgreich, wenn äußere Ursachen für die Familienkrise verantwortlich waren.
Verbessert sich die Situation für die Kinder bzw. das Kind durch die ambulanten Hilfen nicht, kann die Suche nach einer geeigneten Pflegefamilie zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung geeignet sein. Insbesondere bei jüngeren Kindern, die nicht mehr bei ihren Eltern leben können, ist die Pflegefamilie in den meisten Fällen die geeignete Hilfe.

Muss ein Kind zu seinem Schutz direkt und schnell aus seiner Familie geholt und "in Obhut" genommen werden, so findet es zunächst Unterkunft in einer Bereitschaftspflegestelle oder einer Heimgruppe. Sind die Eltern mit der notwendigen Hilfe nicht einverstanden, muss die zuständige Stelle zum Schutz des Kindes das Familiengericht einschalten. Dieses kann dann die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie veranlassen.

Kinder haben ein Recht darauf, in einer Familie aufzuwachsen. Daher wird für jedes Kind, das in der eigenen Familie nicht mehr leben kann, geprüft, ob dies in einer Pflegefamilie möglich ist. Dabei geht es um Fragen wie:

  • Kann es sich auf Menschen einlassen, kann es Nähe vertragen, möchte es in einer Familie leben?
  • Wird die Rückkehr zur Herkunftsfamilie unwahrscheinlich sein?
  • Welche Bedürfnisse hat das Kind?
  • Gibt es Pflegefamilien, die zu diesem Kind passen?

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Weiterführende detaillierte Informationen zu den vielfältigen grundsätzlichen und praktischen Fragen rund um das Thema "Pflegekind" in Niedersachsen bzw. in Deutschland erteilt zudem der PFAD-Niedersachsen e.V.

Informationen zu Pflegekindern auf den Internetseiten des PFAD-Niedersachsen e.V.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Zuständige Stellen

Paulus
Einheitsgemeinde Haselünne, Stadt
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Fahrplan
Telefon: 05961 509-0
Fax: 05961 509-500
Öffnungszeiten:
  • - Allgemeine Verwaltung -
  • Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • - Bürgerservice -
  • Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    (Terminvereinbarung wird empfohlen)
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja

Ansprechpartner

Bürgerservice Stadt Haselünne
Zuständig für:
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:

Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja

Ansprechpartner

Gerd Suhl
Adresse: Große Str. 32 , 26871 Aschendorf
Bemerkung: Außenstelle Aschendorf
Telefon: 04962 501-3142
Raum:
28
Zuständig für:

Datenschutzinformationen

Fachbereich Zentrale Steuerung und Finanzen
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Fahrplan
Telefon: 05961 509-440
Fax: 05961 509-500
Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Paulus
Einheitsgemeinde Haselünne, Stadt
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Fahrplan
Telefon: 05961 509-0
Fax: 05961 509-500
Öffnungszeiten:
  • - Allgemeine Verwaltung -
  • Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • - Bürgerservice -
  • Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    (Terminvereinbarung wird empfohlen)
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja

Ansprechpartner

Bürgerservice Stadt Haselünne
Zuständig für:
Kreishaus II Meppen
Landkreis Emsland
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:

Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Bankverbindung:
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Emsländische Volksbank
BIC: GENODEF1LIG
IBAN: DE26266600600120050000
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Sparkasse Emsland
BIC: NOLADE21EMS
IBAN: DE39266500010000001339
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Postbank Hannover
BIC: PBNKDEFF250
IBAN: DE36250100300012132306

Ansprechpartner

Marc-André Burgdorf
Position:
Landrat
Zuständig für:
Bernd Otten (Datenschutzbeauftragter)
Telefon: 05931 44-1605
Fax: 05931 44-391605
Raum:
605
Zuständig für:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)