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Ihr ausgewählter Ort: Haselünne

Allgemeinbildende Schulen: Aufnahme - Gymnasium

Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.

Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 besteht je nach Entscheidung der Schule aus Pflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht oder aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtuntericht und wahlfreiem Unterricht. Eine zweite Fremdsprache ist ab dem 6. Schuljahrgang zu erlernen. Besondere fachbezogene Unterrichtsschwerpunkte können im 8. bis 10. Schuljahrgang angeboten werden. Der erfolgreiche Besuch des 10. Schuljahrgangs berechtigt zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (11. Schuljahrgang). Im Falle des Schulabgangs können nach Maßgabe der in Klasse 10 erzielten Leistungen sämtliche Abschlüsse des Sekundarbereichs I erworben werden.

Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (11. Schuljahrgang) und eine zweijährige Qualifikationsphase (12. und 13. Schuljahrgang), sie endet mit der Abiturprüfung nach 13 Schuljahren.

Bei erfolgreicher Teilnahme an der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Diese berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Universität, Hochschule und Fachhochschule, unbeschadet ggf. hochschuleigener Zulassungs-verfahren und Zulassungsvoraussetzungen.

Bei vorzeitigem Abgang (frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase) oder Nichtbestehen der Abiturprüfung kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, sofern die Mindestbedingungen erfüllt werden. Der schulische Teil der Fachhochschulreife führt in Verbindung mit einem berufsbezogenen Teil zur allgemeinen Fachhochschulreife. Diese berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen, an entsprechenden integrierten Studiengängen an Gesamthochschulen und eingeschränkt ggf. nach individuellen Zulassungsverfahren auch an entsprechenden Bachelorstudiengängen an einigen Universitäten.

Verfahrensablauf

  • Sie melden Ihr Kind bei dem für Sie zuständigen Gymnasium an.
  • Nach der Anmeldung teilen Sie der Grundschule mit, welches Gymnasium Ihr Kind zukünftig besuchen wird.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Gymnasium, bei dem Sie das Kind anmelden möchten.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind hat den Primarbereich (Klassen 1 bis 4) erfolgreich durchlaufen.
  • Die Wahl der weiterführenden Schulform ist im Rahmen des vor Ort vorhandenen Schulangebots im übrigen Ihre freie Entscheidung als Erziehungsberechtigte/r (ggfls. nach vorheriger Beratung durch die bisher besuchte Grundschule).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anmeldung an ein Gymnasium werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Halbjahreszeugnis Ihres Kindes aus dem 4. Schuljahrgang der Grundschule
  • ggfls. weitere Unterlagen auf Anforderung durch die Schule

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Anmeldezeitraum: frühestens 10 Wochen und spätestens 5 Wochen vor Beginn der Sommerferien
  • Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen.

Rechtsgrundlage

  • Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“
  • Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)
  • Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (EB-VO-GO)
  • Verordnung über die Abschlüssse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)
  • Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüssse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOBAK)

§ 11 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)

Anträge / Formulare

Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Was sollte ich noch wissen?

Niedersächsisches Kultusministerium

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsiches Kultusministerium

Zuständige Stellen

Fachbereich Personal, Bildung und Kultur
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Fahrplan
Telefon: 05961 509-360
Fax: 05961 509-500
Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Adresse: Klosterstraße 1, 49740 Haselünne
Bemerkung: Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Herr Schlee-Schüler (Ganztagsschule)
Fahrplan
Telefon: 05961 918994-0
Fax: 05961 918994-20
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Adresse: Schulstraße 6, 26892 Dörpen
Bemerkung: Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Frau Wathall (Ganztagsschule)
Fahrplan
Telefon: 04963 90770
Fax: 04963 907710
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Adresse: Kolpingstraße 4, 49757 Werlte
Bemerkung: Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Herr Thöle (Ganztagsschule)
Fahrplan
Telefon: 05951 8338090
Fax: 05951 8338089
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Adresse: Schlaunallee 10, 49751 Sögel
Bemerkung: Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Frau Hilgefort (Ganztagsschule)
Fahrplan
Telefon: 05952 96874-0
Fax: 05952 96874-11
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Adresse: Kardinal-von-Galen-Straße 7 - 9, 49809 Lingen (Ems)
Bemerkung: Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Herr Heuer (Ganztagsschule)
Fahrplan
Telefon: 0591 8078760
Fax: 0591 80787674
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Adresse: In den Strubben 11, 49809 Lingen (Ems)
Bemerkung: Schulträger: Schulstiftung im Bistum Osnabrück; Schulleitung: Herr Grunewald (Ganztagsschule)
Fahrplan
Telefon: 0591 901155-0
Fax: 0591 901155-28
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Adresse: Hestruper Straße 1, 49838 Handrup
Bemerkung: Schulträger: Herz-Jesu-Kloster Handrup e. V.; Schulleitung: Herr Hanneken (Ganztagsschule)
Fahrplan
Telefon: 05904 93000
Fax: 05904 930037
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Adresse: Am Stadtpark 29/31, 26871 Papenburg
Bemerkung: Schulträger: Schulstiftung im Bistum Osnabrück; Schulleitung: Herr Bloemer (Ganztagsschule)
Fahrplan
Telefon: 04961 94700
Fax: 04961 947030
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Adresse: Russellstraße 33, 26871 Papenburg
Bemerkung: Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Herr Hockmann (Ganztagsschule)
Fahrplan
Telefon: 04961 942910
Fax: 04961 942951
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Adresse: Gymnasialstraße 3, 49716 Meppen
Bemerkung: Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Frau Brüsse-Haustein (Ganztagsschule)
Fahrplan
Telefon: 05931 59650-0
Fax: 05931 59650-21
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Adresse: Herzog-Arenberg-Straße 65, 49716 Meppen
Bemerkung: Schulträger: Schulstiftung im Bistum Osnabrück; Schulleitung: Herr Rave (Ganztagsschule)
Fahrplan
Telefon: 05931 92270
Fax: 05931 922725
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Adresse: Kirchstraße 1, 49733 Haren (Ems)
Bemerkung: Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Herr Herding (komm.) (Ganztagsschule)
Fahrplan
Telefon: 05932 710990
Fax: 05932 7109913
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Datenschutzinformationen

Fachbereich Zentrale Steuerung und Finanzen
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Fahrplan
Telefon: 05961 509-440
Fax: 05961 509-500
Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Paulus
Einheitsgemeinde Haselünne, Stadt
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Fahrplan
Telefon: 05961 509-0
Fax: 05961 509-500
Öffnungszeiten:
  • - Allgemeine Verwaltung -
  • Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • - Bürgerservice -
  • Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    (Terminvereinbarung wird empfohlen)
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja

Ansprechpartner

Bürgerservice Stadt Haselünne
Zuständig für:
Kreishaus II Meppen
Landkreis Emsland
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Bankverbindung:
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Emsländische Volksbank
BIC: GENODEF1LIG
IBAN: DE26266600600120050000
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Sparkasse Emsland
BIC: NOLADE21EMS
IBAN: DE39266500010000001339
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Postbank Hannover
BIC: PBNKDEFF250
IBAN: DE36250100300012132306

Ansprechpartner

Marc-André Burgdorf
Position:
Landrat
Zuständig für:
Bernd Otten (Datenschutzbeauftragter)
Telefon: 05931 44-1605
Fax: 05931 44-391605
Raum:
605
Zuständig für:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)