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Ihr ausgewählter Ort: Haselünne

Zuschuss für Aufwendungen an einem Denkmal beantragen

Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

Die Förderung soll in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten betragen und wird regelmäßig als Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

Gefördert werden die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlichen Ausgaben (denkmalbedingte Aufwendungen)

Nicht gefördert wird der Erwerb eines Kulturdenkmals

Berechtigt ist der Erhaltungspflichtige (Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigter)

Förderhöhe regelmäßig bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben

Mindestens 3.000 EUR (bei Gebietskörperschaften: mindestens 25.000,00 €)

Maßnahmen, bei denen die Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegen, darf nicht gefördert werden.

Verfahrensablauf

  •  Prüfung durch das jeweilige Fachreferat auf Förderfähigkeit
  • Fachliche Beschlussfassung über die Förderung im Qualitätszirkel Zuwendungen
  • Bewilligung nach Prüfung aller Unterlagen
  • Auszahlung
  • Prüfung des Verwendungsnachweises

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.

Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.

Voraussetzungen

  • Die Maßnahme muss den fachlichen sowie bau oder denkmalrechtlichen Anforderungen entsprechen (Genehmigung und ggf. weitergehenden fachlichen Auflagen)
  • Förderfähigkeit bestimmt sich nach dem denkmalbedingten Mehraufwand
  • Vereinbarkeit mit dem EUBeihilferecht
  • Daten aus den Antragsunterlagen dürfen gespechert und an zuständige Stellen weitergegeben werden

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bezeichnung des Denkmals (Ort, Straße usw., ggf. Verzeichnisnummer)
  • Vorhabenbeschreibung, ggf. ergänzt um Fotos oder Schadensgutachten
  • Ggf. Berechtigung für den Antrag (Vollmacht)
  • Ggf. Mitteilung über den Planer
  • Vorhabenzeitraum
  • Denkmalrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung
  • Finanzierungsplan, mit der Angabe der anderen Zuwendungsgeber und einen Kostenplan mit einer Kostenschätzung/Angeboten
  • Erklärung über Eigenmittel und Eigenleistung
  • Erklärung über Vorsteuerabzugsfähigkeit
  • Kontodaten

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen bzw. der erforderlichen Prüfungstiefe.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)

Anträge / Formulare

Zuständige Stellen

Landkreis Emsland - Fachbereich Bildung, Kultur und Sport
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja

Ansprechpartner

Carina Fischer
Telefon: 05931 44-4041
Raum:
41, Kreishaus II
Zuständig für:
Paulus
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Fahrplan
Telefon: 05961 509-0
Fax: 05961 509-500
Öffnungszeiten:
  • - Allgemeine Verwaltung -
  • Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • - Bürgerservice -
  • Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    (Terminvereinbarung wird empfohlen)
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja

Ansprechpartner

Bürgerservice Stadt Haselünne
Zuständig für:

Datenschutzinformationen

Fachbereich Zentrale Steuerung und Finanzen
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Fahrplan
Telefon: 05961 509-440
Fax: 05961 509-500
Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Paulus
Einheitsgemeinde Haselünne, Stadt
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Fahrplan
Telefon: 05961 509-0
Fax: 05961 509-500
Öffnungszeiten:
  • - Allgemeine Verwaltung -
  • Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • - Bürgerservice -
  • Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    (Terminvereinbarung wird empfohlen)
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja

Ansprechpartner

Bürgerservice Stadt Haselünne
Zuständig für:
Kreishaus II Meppen
Landkreis Emsland
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Bankverbindung:
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Emsländische Volksbank
BIC: GENODEF1LIG
IBAN: DE26266600600120050000
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Sparkasse Emsland
BIC: NOLADE21EMS
IBAN: DE39266500010000001339
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Postbank Hannover
BIC: PBNKDEFF250
IBAN: DE36250100300012132306

Ansprechpartner

Marc-André Burgdorf
Position:
Landrat
Zuständig für:
Bernd Otten (Datenschutzbeauftragter)
Telefon: 05931 44-1605
Fax: 05931 44-391605
Raum:
605
Zuständig für:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)