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Ihr ausgewählter Ort: Haselünne

Schwarzarbeit Meldung

Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23.07.2004 leistet Schwarzarbeit, wer Leistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei

  1. als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger Sozialversicherungsbeiträge vorenthält und zwar durch die Verletzung seiner Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten,
  2. als Steuerpflichtiger Steuern hinterzieht oder verkürzt,
  3. als Empfänger von Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe) seine gesetzlichen Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt, insbesondere die Arbeitsaufnahme nicht anzeigt,
  4. als Gewerbetreibender seiner Verpflichtung zur Anzeige des Gewerbes (§ 14 Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 Gewerbeordnung) nicht erworben hat,
  5. als Selbständiger ein zulassungspflichtiges Handwerk betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 Handwerksordnung).

Schwarzarbeitsdelikte, die in den Nr. 1-3 aufgeführt sind, werden von der Zollverwaltung geprüft. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt. Weitere Informationen erhalten Sie über die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der Oberfinanzdirektion Köln oder im Internet auf den unten genannten Internetseiten.

Handwerks- und gewerberechtliche Verstöße (Nr. 4 und 5) werden von den kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden verfolgt. Das sind in der Regel die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte. Für die Koordinierung der Schwarzarbeitsbekämpfung im handwerks- und gewerberechtlichen Bereich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in den Regierungsvertretungen zuständig, welche Sie auch über die E-Mail-Adresse Schwarzarbeitsbekaempfung@mw.niedersachsen.de kontaktieren können. Eine Rückmeldung zu Ihren Hinweisen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner, aus Gefälligkeit, im Wege der Nachbarschaftshilfe oder Selbsthilfe bleiben weiterhin zulässig, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind.

Die Folgen

Wer Schwarzarbeit beauftragt oder leistet und dabei Steuern hinterzieht, Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt oder Sozialleistungen erschleicht, begeht eine Straftat, die mit Geldstrafe oder in schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet werden kann. Schwarzarbeit, die als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, kann mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro belegt werden.

Außerdem droht in vielen Fällen der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Was kann ich tun?

Schwarzarbeit richtet großen Schaden an. Deshalb

  • arbeiten Sie nicht schwarz,
  • beschäftigen Sie keine Schwarzarbeiter,
  • seien Sie aufmerksam und unterrichten Sie die zuständigen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis, sowie dem zuständigen Hauptzollamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen, ob für eine Geschäftstätigkeit eine Gewerbeanmeldung oder eine Reisegewerbekarte erforderlich ist, erteilen die Kommunen, in deren Bereich das Unternehmen gegründet werden soll.

Über das Erfordernis einer Handwerksrolleneintragung bei der Ausübung handwerklicher Tätigkeiten und deren Voraussetzungen beraten die Handwerkskammern. Die Adressen der Handwerkskammern in Niedersachsen finden Sie im Internet unter:

Adressen der Handwerkskammern

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Zuständige Stellen

Landkreis Emsland - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten 

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Ausländerbehörde seit 01.10.2009:
Mo., Di., Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Wichtig: Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) erforderlich

Verkehrsanbindung:

Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja

Ansprechpartner

Klemens van Olfen
Telefon: 05931 44-1468
Raum:
F 468
Zuständig für:
Paulus
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Fahrplan
Telefon: 05961 509-0
Fax: 05961 509-500
Öffnungszeiten:
  • - Allgemeine Verwaltung -
  • Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • - Bürgerservice -
  • Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    (Terminvereinbarung wird empfohlen)
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja

Ansprechpartner

Bürgerservice Stadt Haselünne
Zuständig für:
Adresse: Meller Str. 272 , 49082 Osnabrück
Fahrplan
Telefon: +49 541 3301-0
Fax: +49 541 3301-1200
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Datenschutzinformationen

Fachbereich Zentrale Steuerung und Finanzen
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Fahrplan
Telefon: 05961 509-440
Fax: 05961 509-500
Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Paulus
Einheitsgemeinde Haselünne, Stadt
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Fahrplan
Telefon: 05961 509-0
Fax: 05961 509-500
Öffnungszeiten:
  • - Allgemeine Verwaltung -
  • Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • - Bürgerservice -
  • Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    (Terminvereinbarung wird empfohlen)
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja

Ansprechpartner

Bürgerservice Stadt Haselünne
Zuständig für:
Kreishaus II Meppen
Landkreis Emsland
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:

Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Bankverbindung:
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Emsländische Volksbank
BIC: GENODEF1LIG
IBAN: DE26266600600120050000
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Sparkasse Emsland
BIC: NOLADE21EMS
IBAN: DE39266500010000001339
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Postbank Hannover
BIC: PBNKDEFF250
IBAN: DE36250100300012132306

Ansprechpartner

Marc-André Burgdorf
Position:
Landrat
Zuständig für:
Bernd Otten (Datenschutzbeauftragter)
Telefon: 05931 44-1605
Fax: 05931 44-391605
Raum:
605
Zuständig für:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)