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Ihr ausgewählter Ort: Haselünne

Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

Die Grundschule endet in Niedersachsen nach dem 4. Schuljahrgang. Ab dem 5. Schuljahrgang geht Ihr Kind auf eine weiterführende Schule. Dies kann eine Hauptschule, eine Realschule, eine Oberschule, eine Gesamtschule (Integrierte Gesamtschule/ Kooperative Gesamtschule), eine Förderschule oder ein Gymnasium sein. Es werden nicht in jeder Region oder Stadt alle weiterführenden Schulformen angeboten. Sie entscheiden, bei welcher Sie Ihr Kind anmelden.

Zu Ihrer Unterstützung bei dieser Entscheidung bietet die Grundschule im 4. Schuljahrgang Ihnen als Erziehungsberechtigte mindestens zwei Beratungsgespräche zum Übergang in den 5. Schuljahrgang an. Die Lehrerin oder der Lehrer informiert Sie in diesen über die individuelle Lernentwicklung Ihres Kindes und berät Sie auf Wunsch über die Wahl der weiterführenden Schulformen sowie die möglichen Bildungsgänge. Ihr Kind soll in geeigneter Form in die Beratung einbezogen werden. Grundlagen für diese Gespräche sind der Leistungsstand, die Lernentwicklung während der Grundschulzeit, das Arbeits- und Sozialverhalten und die Erkenntnisse aus Gesprächen mit Ihnen. Wenn Sie möchten, kann zum 2. Beratungsgespräch eine Schullaufbahnempfehlung von der Lehrerin oder dem Lehrer abgegeben werden. Die Lehrkraft schreibt die wesentlichen Ergebnisse der Gespräche auf, um für Verbindlichkeit und Transparenz zu sorgen. Eine Ausfertigung dieses Dokuments erhalten Sie von der Lehrkraft.

Am Ende des 3. oder zu Beginn des 4. Schuljahrgangs gibt es eine Informationsveranstaltung für Sie. Auf dieser werden Ihnen der Bildungsauftrag, die Leistungsanforderungen und Arbeitsweisen der weiterführenden Schulen und die Möglichkeiten eines späteren Schulformwechsels nähergebracht.

Wenn Sie sich entschieden haben, melden Sie Ihr Kind an einer weiterführenden Schule an.

Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung fand bis zum Schuljahr 2019/2020 beim Schulformwechsel eine erneute Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung statt. Diese fällt seit dem Schuljahr 2020/21 weg. 

Verfahrensablauf

  • Am Ende des 3. oder zu Beginn des 4. Schuljahrgangs können Sie an einer Informationsveranstaltung, auf der es um den Übergang in die weiterführende Schule geht, teilnehmen.
  • Im Laufe des 4. Schuljahrgangs werden Ihnen zwei Beratungsgespräche angeboten. Ziel der Gespräche ist es, Ihnen Unterstützung und Orientierung im Hinblick auf die Wahl der weiterführenden Schulform zu geben
  • Sie entscheiden, welche weiterführende Schule Ihr Kind besuchen soll und melden es an der entsprechenden Schule an. Beachten Sie hierbei die Zeiträume, die für die Anmeldung vorgesehen sind. Diese können Sie bei der entsprechenden Schule oder Ihrer Grundschule erfragen. Häufig finden Sie die Information auch auf der Homepage der weiterführenden Schule oder des Schulträgers.

An wen muss ich mich wenden?

  • zuständige Grundschule

Zuständige Stelle

  • zuständige Grundschule

Voraussetzungen

  • keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • keine Unterlagen erforderlich

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

  • keine Frist für die Beratung (Bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule müssen die Zeitfenster für diese beachtet werden - Ansprechpartner: entsprechende weiterführende Schule)

Anträge / Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja (bei Teilnahme an der Informationsveranstaltung und den Beratungsgesprächen)

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Bemerkungen

Die Anmeldung an der weiterführenden Schule ist nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium

Zuständige Stellen

Fachbereich Personal, Bildung und Kultur
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Fahrplan
Telefon: 05961 509-360
Fax: 05961 509-500
Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja

Datenschutzinformationen

Fachbereich Zentrale Steuerung und Finanzen
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Fahrplan
Telefon: 05961 509-440
Fax: 05961 509-500
Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Paulus
Einheitsgemeinde Haselünne, Stadt
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Fahrplan
Telefon: 05961 509-0
Fax: 05961 509-500
Öffnungszeiten:
  • - Allgemeine Verwaltung -
  • Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • - Bürgerservice -
  • Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    (Terminvereinbarung wird empfohlen)
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja

Ansprechpartner

Bürgerservice Stadt Haselünne
Zuständig für:
Kreishaus II Meppen
Landkreis Emsland
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Bankverbindung:
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Emsländische Volksbank
BIC: GENODEF1LIG
IBAN: DE26266600600120050000
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Sparkasse Emsland
BIC: NOLADE21EMS
IBAN: DE39266500010000001339
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Postbank Hannover
BIC: PBNKDEFF250
IBAN: DE36250100300012132306

Ansprechpartner

Marc-André Burgdorf
Position:
Landrat
Zuständig für:
Bernd Otten (Datenschutzbeauftragter)
Telefon: 05931 44-1605
Fax: 05931 44-391605
Raum:
605
Zuständig für:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)