Freizeitflächen und -einrichtungen kommunal
Ihre Stadt oder Gemeinde bietet ihren Einwohnern Freizeitflächen (Grillplatz, Park, Kinderspielplatz, Bolzplatz etc.) und Freizeiteinrichtungen zur Nutzung an.
Ihre Stadt oder Gemeinde bietet ihren Einwohnern Freizeitflächen (Grillplatz, Park, Kinderspielplatz, Bolzplatz etc.) und Freizeiteinrichtungen zur Nutzung an.
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 08:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)
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