Hundehaltung Abmeldung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Zuständige Stellen
Fachbereich Zentrale Steuerung und Finanzen
Montag 08:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Ansprechpartner
- Haselünne:
- Abfallgebühr Festsetzung
- Adress- und Personendaten ändern lassen
- Amtliche Bekanntmachungen
- Anregungen und Beschwerden
- Archivgut: Einsicht gewähren
- Bürgersprechstunde
- Datenschutz in Kommunen
- Durchführung von Sammlungen Informationserteilung
- Gewerbesteuer bezahlen
- Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
- Grundsteuerreform in Niedersachsen
- Hundehaltung Abmeldung
- Hundehaltung Anmeldung
- Hundesteuer Festsetzung
- Mobilfunkmasten - kommunale Informationen
- Ortsrecht
- Politikinformation kommunal
- Städtepartnerschaften/ -freundschaften
- Verwaltungsgebäude - öffentliche Veranstaltung
- Wahlen
Druckformulare / Merkblätter
Hundesteuer-Abmeldung
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung