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Ihr ausgewählter Ort: Haselünne (497...)

Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Anzeige


Wer eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen will, hat dies der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen.

  • vollständiger Name des Betreibers
  • Kopie der Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen,
  • falls Personen als Stellvertretung des Betreibers eingesetzt werden sollen
    • Vor- und Nachnamen und
    • Kopie der Stellvertretungserlaubnis
  • das der Erlaubnis zugrunde liegende Betriebskonzept,
  • das auf die jeweilige Veranstaltung bezogene Veranstaltungskonzept,
  • Ort und Zeit der Veranstaltung,
  • vollständige Name des Eigentümers der für die Veranstaltung genutzten Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen sowie dessen Einverständnis,
  • die zum Nachweis der Mindestanforderungen erforderlichen Unterlagen über die Beschaffenheit der zum Prostitutionsgewerbe genutzten Anlage,
  • Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die bei der Veranstaltung voraussichtlich tätig werden, und
  • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen

Die Prostitutionsveranstaltung muss vor Ort durch den Betreiber oder durch die in der Anzeige als Stellvertretung benannten Personen geleitet werden.

Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 70,00 EUR an.

Die Anzeige ist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu erstatten.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
 

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten 

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Ausländerbehörde seit 01.10.2009:
Mo., Di., Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Wichtig: Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) erforderlich

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Telefon: 05961 509-0
Fax: 05961 509-500
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Postanschrift: Postfach 15 62, 49705 Meppen
Adresse: Ordeniederung 1, 49716 Meppen
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Adresse: Friedrichswall 1 , 30159 Hannover
Bemerkung: Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover
Telefon: 0511 120-5521

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)