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Ihr ausgewählter Ort: Haren (Ems) (497...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

An der Oberschule anmelden


Die Oberschule umfasst als Schule des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 5 bis 10. Sie kann mit einem gymnasialen oder ohne ein gymnasiales Angebot geführt werden. Der Unterricht kann nach Entscheidung der Schule im Rahmen der Vorgaben

  • jahrgangsbezogen (in den Schuljahrgängen 5 und 6),
  • jahrgangsbezogen in Verbindung mit Fachleistungsdifferenzierung auf zwei oder drei Anforderungsebenen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch  oder
  • überwiegend schulzweigbezogen (mehr als 50% des Unterrichts werden schulformbezogen unterrichtet)

erteilt werden.

Das gymnasiale Angebot einer Oberschule soll ab dem 7. Schuljahrgang und muss ab dem 9. Schuljahrgang überwiegend schulzweigbezogen geführt werden.

Jahrgangsbezogener Unterricht bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler gemeinsam im Klassenverband unterrichtet werden. Überwiegend schulzweigbezogener Unterricht bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler in getrennten Schulzweigen (Hauptschulzweig, Realschulzweig, evtl. Gymnasialzweig) unterrichtet werden können oder im nichtgymnasialen Angebot der Unterricht überwiegend schulformbezogen erteilt wird.

Es ist das Ziel der Oberschule, den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung zu ermöglichen. Die Oberschule stärkt Grundfertigkeiten, sebstständiges Lernen und fördert sozials Lernen im Unterricht sowie durch ein gemeinsames Schulleben. An der Oberschule sollen die Schülerinnen und Schüler die Qualifikationen erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.

Die Oberschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsausbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales sowie im gymnasialen Angebot eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe an.

Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Oberschule der Hauptschulabschluss erworben werden.

Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
  • Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium, an einer Gesamtschule oder zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums an einer Berufsschule berechtigt.

Eine Oberschule kann als offene, teilgebundene und voll gebundene Ganztagsschule geführt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Verpflichtend:

  • Anmeldeformular der aufnehmenden Oberschule. Sie können sich das Formular in der Schule vorher abholen oder Sie erhalten es es direkt, wenn man zur Anmeldung kommt. In der Regel kann man das Formular auch auf der Homepage der Schule oder beim Schulträger herunterladen.
  • Zeugnis vom 1. Halbjahr des 4. Jahrgangs zum Anmeldetermin und danach das Zeugnis des 2. Halbjahres des 4. Jahrgangs.
  • Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
  • ggf. Feststellungsbescheid über sonderpädagogischen Förderbedarf

nach Rücksprache mit der Schule:

  • ggf. Protokolle der Beratungsgespräche in der Grundschule (nicht verpflichtende Teilnahme an Gesprächen in der Grundschule, d.h. ggf. mitbringen)
  • ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte
  • ggf. Schwimmabzeichen
  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes
  • ggf. Meldebescheinigung
  • ggf. Sorgerechtsbescheinigung
  • ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen

Voraussetzungen

  • Die Schülerin / der Schüler muss das 4. Schuljahr erfolgreich beendet haben (Ausnahme: Das Kind hat die 4. Klasse schon wiederholt. Dann rückt es in Jg. 5 auf).
  • Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind in der Oberschule angemeldet haben.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Anmeldung selbst fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung an einer Oberschule muss direkt bei der Oberschule, die das Kind besuchen soll, abgegeben werden. Die Schulen haben hierfür feste Anmeldetermine. In Ausnahmefällen (z.B. Corona-Pandemie) kann es sein, dass die Unterlagen auch mit der Post an die Schule geschickt werden können. Anmeldung im laufenden Schuljahr bei einem Schulformwechsel erfolgen in der Regel zum Halbjahr (pädagogische Gründe).

Bearbeitungsdauer

Keine Bearbeitungsdauer, die Anmeldung erfolgt direkt in der Schule.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Anmeldezeitraum: frühestens 10 Wochen und spätestens 5 Wochen vor Beginn der Sommerferie
  • Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen.

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Druckformulare / Merkblätter

  • Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
  • Onlineverfahren möglich: ggf. möglich – z.B: pandemiebedingt (z. B. Download der Anmeldeunterlagen)
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

Was sollte ich noch wissen?

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Oberschule, bei der Sie ihr Kind anmelden möchten.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Bildung, Kultur und Sport
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Rainer Scheve
Telefon: 05931 44-1366
Raum:
C 366
Zuständig für:
Adresse: Bischof-Demann-Straße 6, 49733 Haren (Ems)
Bemerkung: Schulträger: Stadt Haren (Ems); Schulleitung: Frau Albers-Stahl (Ganztagsschule)
Telefon: 05932 72510
Fax: 05932 725144
Adresse: Neuer Markt 1, 49733 Haren (Ems)
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Adresse: Schulstraße 2, 49733 Rütenbrock
Bemerkung: Schulträger: Stadt Haren (Ems); Schulleitung: Frau Brinker (Ganztagsschule)
Telefon: 05934 70480
Fax: 05934 704823

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)