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Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung

Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.

Weiterführende Informationen:

Zuständige Stellen

Rathaus in Gartow
Samtgemeinde Gartow - Bürgeramt
Adresse: Springstraße 14, 29471 Gartow
Fahrplan
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Gartow Rathaus
Parkplätze:
Behindertenparkplatz: „am Rathaus“, Anzahl: 0, Gebühren: nein
Parkplatz: „am Rathaus“, Anzahl: 0, Gebühren: nein
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja

Ansprechpartner

Mitarbeiter/in
Telefon: 05846 82-11
Fax: 05846 82-55
Raum:
Bürgerservice
Zuständig für:

Datenschutzinformationen

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)