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Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl


Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen keine Gebühren an.

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Zuständige Stellen


Einheitsgemeinde Twist - Bürgerbüro
Adresse: Flensbergstraße 7, 49767 Twist
Fahrplan
Telefon: 05936 9330-33
Fax: 05936 9330-44
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag   08.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstagnachmittag  14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Samstag  08.30 Uhr - 11.30 Uhr

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)