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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Förderung von ergänzenden Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler beantragen


Mit dieser Maßnahme des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen Spätaussiedler im Prozess des Ankommens und der nachholenden Integration unterstützt werden.

Mit einer Förderung des BAMF können Sie als gemeinnützige Organisation beziehungsweise als Kommune die Maßnahme „Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung“ durchführen.
Damit geprüft werden kann, ob Sie eine Förderung erhalten können, müssen Sie einen formellen Antrag, eine Konzeptdarstellung sowie Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Personals auf der Grundlage des Maßnahmenkonzeptes einreichen.

In Kursen, Veranstaltungen und Exkursionen bearbeiten Sie gemeinsam mit der Zielgruppe Inhalte aus den Bereichen:

  • Identität und Vielfalt,
  • Engagement und Partizipation,
  • Beruf, Weiterbildung und Selbständigkeit sowie
  • Familie, Erziehung und Bildung.

Den Antrag auf Förderung können Sie beim BAMF über das Förderportal easy.online stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Konzeptdarstellung,
  • Personalbögen und gegebenenfalls Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen,
  • Freistellungsbescheid (wenn zutreffend),
  • Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben und Steuern,
  • Auszug aus dem Vereins-/Handelsregister,
  • Zutreffendes: Satzung des Vereins/der (g)GmbH, Geschäftsordnung

Voraussetzungen

Eine Förderung von ergänzenden Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können beantragen:

  • juristische Personen, die dies über einen Vereins- oder Handelsregisterauszug nachweisen können
  • Kommunen und Gebietskörperschaften

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen, die zum Beispiel durch Eigenerklärungen und Bestätigungen des Finanzamts nachgewiesen werden kann.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Zuwendung für die Durchführung der ergänzenden Integrationsmaßnahme „Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung“ können Sie elektronisch über das Portal easy.online beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

  • Sofern die Antragsfrist für die Leistung gerade läuft, können Sie über das Portal easy.online elektronisch einen Antrag stellen.
  • Rufen Sie das Internetportal easy.online auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
  • Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
  • Wenn Sie nicht über das D-Trust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken und unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF übersenden.
  • Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung im BAMF setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
  • Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
  • Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 4 Wochen

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung ist jeweils bis zum 30.09. des laufenden Jahres möglich.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Druckformulare / Merkblätter

Formulare: ja,
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Ansprechpunkt

Zuständige Stellen


Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Adresse: Frankenstraße 210, 90402 Nürnberg
Fahrplan
Telefon: +49 911 943-0
Fax: +49 911 943-10000
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)