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Ihr ausgewählter Ort: Geeste (497...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Veterinärangelegenheiten


Das öffentliche Veterinärwesen schützt die Gesundheit von Tier und Mensch. Es ist ein wichtiger Teil des Verbraucherschutzes, der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft und des Tierschutzes.

Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens sind:

  • Verhüten und Bekämpfen insbesondere vom Tier auf den Menschen übertragbarer Krankheiten der Tiere,
  • Erhalten und Entwickeln der Gesundheit landwirtschaftlicher Nutztiere,
  • Schützen des Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten,
  • Schützen des Menschen vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft,
  • Erhalten und Steigern der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft,
  • Schützen der Umwelt vor von Tieren sowie tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehenden schädlichen Einflüssen,
  • Schützen des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie Verhütung von Leiden.

Formulare

An wen muss ich mich wenden?

Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter sind Behörden der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte.
Überwachend und beratend tätig ist das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Stefanie Hackmann
Telefon: 05931 44-3164
Raum:
C 164
Zuständig für:

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)