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Hundesteuer Festsetzung


Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Emsbüren

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Emsbüren

Hundesteuer:
Ersthund: 36,00 €/Jahr
Zweithund: 60,00 €/Jahr
weitere Hunde: 84,00 €/Jahr
gefährliche Hunde: 612,00 €/Jahr

Ersthund: 36,00 €/Jahr

Zweithund: 60,00 €/Jahr

weitere Hunde: 84,00 €/Jahr

gefährliche Hunde: 612,00 €/Jahr

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zuständige Stellen


Emsbüren - Fachbereich II - Finanzen und Personal
Adresse: Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren
Fahrplan
Telefon: 05903 9305-0
Fax: 05903 9305-1155
Öffnungszeiten:
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 14:00 bis 16:00 Uhr 

Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 

Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 

Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 14:00 bis 18:00 Uhr 

Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 

Ansprechpartner

Frau Birgit Held
Telefon: 05903 9305-2163
Fax: 05903 9305-1155
Raum:
Zimmer Nr. 163
Zuständig für:
Frau Sandra Schimpf
Telefon: 05903 9305-2124
Fax: 05903 9305-1155
Raum:
Zimmer Nr. 124
Zuständig für:
Adresse: Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren
Telefon: 05903 9305-0
Fax: 05903 9305-1155

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)