Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.
Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage.
Rechtsgrundlage
- § 19 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG)
- Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) Anhang 1
- § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Hauptantrag
- erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen)
Voraussetzungen
- Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
- Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist abhängig von den Errichtungskosten und beträgt mindestens 1100 Euro.
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde einreichen möchten, müssen Sie zunächst die vollständigen Antragsunterlagen einreichen. Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen.
Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt die Fachbehörden.
Ggf. wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 MonateDie Behörde kann die Frist um 3 Monate verlängern, wenn die Prüfung der Unterlagen dies erfordert oder aus Gründen, die dem Antragsteller zuzurechnen sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor Errichtung der Anlage.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpunkt
Zuständige Stellen
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
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