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Ihr ausgewählter Ort: Dörpen

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Bestehende Wattführergenehmigung verlängern


Eine Wattführergenehmigung wird im Regelfall für die Dauer von sechs Jahren erteilt und für die gleiche Dauer verlängert. Die Befristung soll sicherstellen, dass regelmäßig überprüft werden kann, ob Sie weiterhin über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Wattführungen sicher und im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben durchführen zu können. Das betrifft insbesondere eine umfassende Ortskenntnis zu den betreffenden Strecken und Wattgebieten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

      • Bestätigung der Durchführung von mindestens vier Wattführungen je Gebiet/Strecke (bei Strecken zwischen dem Festland und einer Insel mindestens zwei Wattführungen in jeder Richtung) innerhalb der letzten zwei Jahre [Nachweis z. B. durch Auszug aus dem Laufbuch, § 5 Abs. 4 S. 3 NWattFVO] oder Nachweis über die Teilnahme an mindestens sechs Wattführungen je Gebiet/Strecke (bei Strecken zwischen dem Festland und einer Insel Teilnahme an mindestens drei Wattführungen in jeder Richtung) innerhalb der letzten zwei Jahre. Hilfsweise kann der Nachweis aktueller Ortskenntnisse in einem Prüfungsgespräch erfolgen.
      • Nachweis über Teilnahme an einem Auffrischungskurs in Erster Hilfe
      • aktuelles Führungszeugnis (§ 30 BZRG)
      • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für die Durchführung von Wattführungen

Voraussetzungen

Es bedarf mehrerer Nachweise in Form von vorzulegenden Unterlagen.

Kosten

Gebühr: 100,00 - 200,00 EUR
Vorkasse: nein
https://resources-eu-stg.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/ni5_1_as_40.pdf
Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der genehmigten Gebiete/Strecke.

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Behörde Ihr Verlängerungsbegehr unter Angabe der Wattbereiche oder Wattstrecken und Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen mit.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 - 5 Werktage
Die Verlängerung Ihrer Genehmigung erfolgt nach Vollständigkeit der Nachweise und Unterlagen.

Fristen

Geltungsdauer: 6 Jahre

Rechtsbehelf

Gegen die Verlängerung oder die Versagung einer Verlängerung der Genehmigung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“, Virchowstraße 1, 26382 Wilhelmshaven, einzulegen.

Druckformulare / Merkblätter

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Eine Verlängerung Ihrer Genehmigung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn deren Geltungsdauer bereits längere Zeit (mehr als sechs Monate) abgelaufen ist. Bitte beantragen Sie eine Verlängerung daher frühzeitig! Andernfalls kann eine Genehmigung lediglich neu erteilt werden, und es bedarf dann insbesondere eines erneuten Prüfungsgesprächs. Eine Erinnerung an ein nahendes Laufzeitende erfolgt seitens der zuständigen Behörde nicht.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer. 

Zuständige Stellen


Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“
Adresse: Virchowstr. 1, 26382 Wilhelmshaven
Fahrplan
Telefon: +49 4421 911-0

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)