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Ihr ausgewählter Ort: Papenburg (268...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Katastrophenschutz in der Umgebung eines Kernkraftwerks


Trotz des hohen Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke und der damit verbundenen Auflagen ist in Deutschland ein Unfall mit Freisetzungen radioaktiver Stoffe in die Umgebung nie mit hundertprozentiger Sicherheit auszuschließen. Dies gilt auch für kerntechnische Anlagen in den europäischen Nachbarstaaten. Deshalb werden in allen Staaten Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung getroffen.


Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland kooperieren bei einem Notfall Behörden und Organisationen der verschiedenen Ebenen, um - bei einem Notfall in Deutschland zusammen mit den Betreibern - den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
 

Bei den Katastrophenschutzmaßnahmen, handelt es sich um kurzfristige Sofortmaßnahmen wie:

  • die Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden zum Schutz gegen die radioaktive Strahlung, 
  • die Verteilung und Einnahme von Jodtabletten zur Minderung der Strahlenbelastung der Schilddrüse, 
  • die Evakuierung nach vorbereiteten Plänen als vorsorgliche Maßnahme und als Schutz der Bevölkerung, wenn sich eine große Menge radioaktiver Stoffe am Wohnort abgesetzt hat sowie 
  • die Warnung der Bevölkerung vor dem Verzehr frisch geernteter Lebensmittel und von Frischmilch.

Bei den grundlegenden Maßnahmen zur Strahlenschutzvorsorge handelt es sich um längerfristige Maßnahmen wie: 

  • Kontrolle des Handels mit Nahrungs- und Futtermitteln, 
  • Empfehlungen das individuelle Verhalten betreffend (z.B. Die Aufforderung Fenster und Türen zu schließen, den Aufenthalt im Freien zu vermeiden, Sandkästen abzudecken, etc.),
  • Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft (z.B. Tiere in den Stall bringen, frühzeitige Ernte, Waschen von Obst und Gemüse, etc.), 
  • Großflächige Dekontaminationsmaßnahmen oder 
  • Längerfristige Umsiedlung.

Die Bundesländer sind für den Bereich des Katastrophenschutzes mit den entsprechenden Katastrophenschutzmaßnahmen und der Bund vorwiegend für den Strahlenschutzvorsorgebereich sowie die dazugehörigen Maßnahmen zuständig.

Druckformulare / Merkblätter

Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland

Die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden in Deutschland überarbeiten gegenwärtig ihre bestehenden Maßnahmenplanungen für den anlagenexternen Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken. In Abstimmung mit der zuständigen Behörde Landkreis Emsland wurde entschieden, eine Neuauflage der Broschüre „Notfallschutz“ in der Umgebung des Kernkraftwerks Emsland zu veröffentlichen, sobald eine aktualisierte behördliche Maßnahmenplanung vorliegt. Die derzeitige Broschüre ist im Internet auf der Internetseite des Kernkraftwerks Emsland (http://www.rwe.com/web/cms/de/17066/rwe-power-ag/energietraeger/kernkraft/kkw-emsland/links-und-downloads/) verfügbar (Stand: März 2011).

Was sollte ich noch wissen?

Für jedes Einzugsgebiet wurde ein entsprechender Katastrophenschutzplan von den Katastrophenschutzbehörden entwickelt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis.

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten 

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Ausländerbehörde seit 01.10.2009:
Mo., Di., Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Wichtig: Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) erforderlich

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Christoph Polke
Telefon: 05931 44-1600
Raum:
E 600
Zuständig für:

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)