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Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr Inanspruchnahme durch schwerbehinderte Menschen


Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen? Dazu benötigen Sie von der zuständigen Stelle das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit einer gültigen Wertmarke.

Das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis erhalten Sie auf Antrag bei der zuständigen Stelle.

Die Zuständigkeit liegt bei der für den Wohnort zuständigen Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

  • Für die Beantragung einer kostenlosen Wertmarke:
    • Vorlage eines Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
      • Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
      • Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) oder
      • Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
      • bzw. nach den §§ 27a und 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Für das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke fallen Gebühren an.

Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Wertmarke noch für den laufenden Monat ausgestellt werden kann, wenn der zu entrichtende Geldbetrag bei der zuständigen Stelle in den ersten Tagen des Monats eingegangen ist.

Für Fragen zum Thema "Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr" steht das Kontaktformular auf LS-Online zur Verfügung.

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Zuständige Stellen

LS Osnabrück, Internetfoto

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Osnabrück
Adresse: Iburger Straße 30 , 49082 Osnabrück
Fahrplan
Telefon: 0541 5845-0
Fax: 0541 5845-297
Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9.00 - 15.30 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Landessozialamt
Bus: 21, 53, 61, 62, 465, 466, 467
Parkplätze:
Parkplatz: Anzahl: 0, Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Anzahl: 2, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Sonstige Angaben:

Für Besucher, die mit dem PKW anreisen, stehen gebührenfreie Parkplätze und Behindertenparkplätze sowie ein rollstuhlgerechter Eingang an der Rückseite des Dienstgebäudes zur Verfügung. Hierzu biegt man von der Iburger Straße in die Siebensternstraße ein und dann gleich rechts auf den beschrankten Parkplatz.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)