Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr Inanspruchnahme durch schwerbehinderte Menschen
Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen? Dazu benötigen Sie von der zuständigen Stelle das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit einer gültigen Wertmarke.
Das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis erhalten Sie auf Antrag bei der zuständigen Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei der für den Wohnort zuständigen Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland
- Für die Beantragung einer kostenlosen Wertmarke:
- Vorlage eines Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
- Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
- Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) oder
- Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- bzw. nach den §§ 27a und 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Vorlage eines Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
Für das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke fallen Gebühren an.
Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Wertmarke noch für den laufenden Monat ausgestellt werden kann, wenn der zu entrichtende Geldbetrag bei der zuständigen Stelle in den ersten Tagen des Monats eingegangen ist.
Für Fragen zum Thema "Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr" steht das Kontaktformular auf LS-Online zur Verfügung.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie