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Schwerbehindertenausweis Änderung


Bei wesentlichen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse der antragstellenden behinderten Person, kommt es zur Neufeststellung der Behinderung durch die zuständige Stelle. Gleichzeitig muss der Schwerbehindertenausweis neu beantragt werden und wird als Identifikationskarte im Scheckkartenformat ausgestellt.

  • aktuelles Lichtbild
  • Dokumente und ärztliche Unterlagen, die den Grad der Behinderung dokumentieren

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.

Zuständige Stellen

LS Hildesheim

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Postanschrift: Postfach 10 08 44 , 31108 Hildesheim
Fahrplan
Adresse: Domhof 1 , 31134 Hildesheim
Fahrplan
Telefon: 05121 304-0
Fax: 05121 304-611
Öffnungszeiten:

Grundsätzlich:
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Verkehrsanbindung:
Haltestelle "Bohlweg" oder "Schuhstr."
Bus: 1,2,4 und 5
Parkplätze:
Behindertenparkplatz: Anzahl: 2, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Sonstige Angaben:

Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.

Adresse: Iburger Straße 30 , 49082 Osnabrück
Telefon: 0541 5845-0
Fax: 0541 5845-297
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Landessozialamt
Bus: 21, 53, 61, 62, 465, 466, 467
Parkplätze:
Parkplatz: Anzahl: 0, Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Anzahl: 2, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)