Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
Gebühr: 37,50 EURVorkasse: NeinReisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 59,50 EURVorkasse: NeinReisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 70,00 EURVorkasse: NeinReisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 92,00 EURVorkasse: NeinReisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Geltungsdauer: 6 JahreAntragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 JahreAntragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport